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Psychotherapie vs. Psychologische Beratung

Psychologische Beratung und Psychotherapie sind Angebote, welche sich inhaltlich als auch methodisch überlappen können. Sie werden oft verwechselt, da die Abgrenzung nicht allen bewusst ist. Bezüglich Diagnose, Intensität und Dauer der Zusammenarbeit sowie Übernahme der Kosten zeigen sich aber die Unterschiede.

Psychologische Beratung

Als Psychologin umfasst mein Angebot auch die psychologische Beratung. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass "Psychologische Beratung" keine geschützte Berufsbezeichnung ist und somit jede Person eine solche Beratung anbieten kann - ungeachtet dessen, welche Ausbildung diese Person dazu vorweisen kann. Mehr zu diesem Thema im unteren Abschnitt "Titelschutz Psychologin/Psychologe" weiter unten.

Die Psychologische Beratung unterstützt bei Themen wie zum Beispiel Lebenskrisen, Beziehungsproblemen, Konflikt- und Stresssituationen sowie anderen belastenden Ereignissen im privaten oder beruflichen Leben.

 

Der Patient wird bei einer psychologischen Beratung nicht mit einer F-Diagnose für psychische Erkrankungen diagnostiziert. Folglich handelt es sich bei einer Psychologischen Beratung auch nicht um die Behandlung einer psychischen Erkrankung. Die Kosten werden deshalb auch nicht von der Grundversicherung übernommen. 

Da belastende Lebensereignisse oder Lebenskrisen mitunter in die Entwicklung einer psychischen Erkrankung involviert sein können, ist die psychologische Beratung somit eine gute präventive Massnahme. 

Psychotherapie

Bei einer Psychotherapie wird eine psychische Erkrankung behandelt. Entsprechend wird die Psychotherapie von den Krankenkassen in unterschiedlichem Umfang finanziert, vorausgesetzt eine psychische Krankheit ist diagnostiziert worden.

 

In einer Psychotherapie geht es um persönliche Veränderung, um neues Verhalten und neue Einsichten. Da eine solche Veränderung nicht in ein, zwei Gesprächen zu erreichen ist, dauert eine Therapie tendenziell länger als eine Beratung. Eine Kurztherapie erstreckt sich über etwa 10 bis 25 Stunden, eine mittellange über etwa 30 bis 80 Stunden, und eine Langzeittherapie ist grundsätzlich zeitlich nicht limitiert.

​Eine Psychotherapie darf nur von Berufsgruppen wie psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten angeboten werden. 

Titelschutz "Psychologin/Psychologe"

Wie erkennt man Qualität in den Psychologieberufen?

Die meisten Menschen verbinden die Bezeichnung „Psychologe“ respektive „Psychologin“ grundsätzlich mit ExpertInnen für das menschliche Erleben und Verhalten, für psychische Gesundheit sowie für psychische Störungen und Krankheiten. In der Praxis ist es jedoch nicht immer leicht, professionelle Angebote von sogenannten „psychologischen“ Leistungen, die von Personen ohne höheren Bildungsabschluss angeboten werden, zu unterscheiden. Um diesen undurchsichtigen Markt transparenter zu gestalten, führt das Psychologieberufegesetz (PsyG) den Schutz der Berufsbezeichnung “Psychologe“ beziehungsweise „Psychologin„ ein.

Wer darf sich Psychologin oder Psychologe nennen?

Wer einen nach dem PsyG anerkannten Ausbildungsabschluss in Psychologie einer schweizerischen Universität oder Fachhochschule (Hauptfach, Abschluss auf Masterstufe) erworben hat, darf sich Psychologin oder Psychologe nennen (Art. 2 und 4 PsyG).

Diese Bestimmungen gelten auch für zusammengesetzte Begriffe, d.h. es darf sich niemand als „Betriebspsychologin“ oder „Sportpsychologe“ bezeichnen, ohne über einen, der oben angeführten Ausbildungsabschlüsse in Psychologie zu verfügen.

Zitiert aus dem folgenden Dokument der Förderung Schweizer Psychologinnen und Psychologen (https://www.psychologie.ch/sites/default/files/media-files/2019-03/titelschutz_de.pdf)

Kontakt

Gerne können Sie mich für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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